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   BVerwG, 09.08.1955 - V B 42.55   

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https://dejure.org/1955,3133
BVerwG, 09.08.1955 - V B 42.55 (https://dejure.org/1955,3133)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.1955 - V B 42.55 (https://dejure.org/1955,3133)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 1955 - V B 42.55 (https://dejure.org/1955,3133)
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  • BVerwG, 20.05.1955 - V C 15.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1955 - V B 42.55
    Diese Vorschrift widerspricht nicht dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), soweit dieses in Berlin gilt, wie das Gericht durchUrteil vom 20. Mai 1955 - BVerwG V C 15.55 - festgestellt hat.

    In dem erwähnten Urteil BVerwG V C 15.55 hat das Gericht bereits entschieden, daß diese Verordnung nicht anzuwenden ist auf Verwaltungsakte, die vor ihrem Inkrafttreten, dem 13. Juni 1953, ergangen sind.

  • BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Teilung der Wohnung zwecks

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1955 - V B 42.55
    Denn wie der hier erkennende Senat in seinem Urteil BVerwG V C 76.54 vom 6. April 1955 in Übereinstimmung mit dem Beschluß des I. Senats vom 19. November 1953 (BVerwGE 1, 35) grundsätzlich ausgesprochen hat, ist bei der Anfechtungsklage für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes maßgebend die Rechtslage zur Zeit des Erlasses des angefochtenen Verwaltungsaktes, nicht die Rechtslage zur Zeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung.
  • BVerwG, 06.04.1955 - V C 76.54

    Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes über den Bezug einer Wohnung

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1955 - V B 42.55
    Denn wie der hier erkennende Senat in seinem Urteil BVerwG V C 76.54 vom 6. April 1955 in Übereinstimmung mit dem Beschluß des I. Senats vom 19. November 1953 (BVerwGE 1, 35) grundsätzlich ausgesprochen hat, ist bei der Anfechtungsklage für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes maßgebend die Rechtslage zur Zeit des Erlasses des angefochtenen Verwaltungsaktes, nicht die Rechtslage zur Zeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung.
  • BVerwG, 13.05.1955 - V C 8.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1955 - V B 42.55
    Im Urteil BVerwG V C 8.55 vom 13. Mai 1955 hat es ferner entschieden, daß die genannte Bestimmung kein Bundesrecht im Sinne von § 56 Abs. 1 Satz 1 BVerwGG enthält.
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